Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn der Inhaber des Fahrzeugs nicht der Fahrer ist, oder nicht als Mitfahrer dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.

„Bewilligung ausgeliehenes Fahrzeug“ hier downloaden

Bitte beachten Sie, dass der Fahrer des ausgeliehenen Fahrzeugs vorher überprüft, ob er gemäss Führerschein berechtigt ist, das entsprechende Fahrzeug zu fahren und ob sein Führerschein im Reiseziel gültig ist. Weiter sollte mit dem Inhaber zusammen abgeklärt werden, wie die Deckung der Autoversicherung ist. Ausserdem sollten Führerausweis, Fahrzeugausweis und, je nach Land, Versicherungsnachweis mitgeführt werden.

Fahrzeug-Immatrikulation und Wohnsitz des Fahrers

Persönliche Gegenstände können immer zollfrei über die Grenze mitgeführt werden, dazu gehört auch das Fahrzeug. Es gibt aber auch folgende Einschränkungen und Regelungen:

  • Das Fahrzeug darf im Staat, in dem es immatrikuliert ist, immer gefahren werden
  • Ein Fahrzeug darf nur dann in einem anderen Staat gefahren werden, wenn der Fahrer den Wohnsitz im gleichen Land hat, wie das Fahrzeug immatrikuliert ist

Bitte beachten Sie, dass für den Fahrer immer der Wohnsitz entscheidend ist und nicht die Nationalität. Bei mehreren Wohnsitzen zählt der Ort, der als Lebensmittelpunkt gilt.

Quelle & weitere Informationen: TCS.ch